Veröffentlicht am 27. Januar 2025
Kategorie: Barrierefreiheit in Trier, Inklusion
Ausnahmeregelung für Einfahrt und Parken eines Kraftfahrzeuges
Mit der Straßenverkehrsbehörde abgesprochene Lösung zur Einfahrt in die Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten: Ausnahmeregeln